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Ihr Antrag zur Mitgliedschaft im BvFF
Die Aufnahme in den BvFF erfolgt auf schriftlichen Antrag. Voraussetzungen:
- Der (Die) Aufzunehmende muss mindestens den erfolgreichen Abschluss eines Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengangs einer Hoch- oder Fachhochschule auf dem Gebiet der Forstwissenschaft/Forstwirtschaft oder verwandter Fachgebiete nachweisen.
- Der (Die) Aufzunehmende muß als Freiberufliche(r) Forstsachverständige(r) tätig sein.
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